Dem Fach Kieferorthopädie obliegt es in fünf Lebensabschnitten die Gesichts- und Gebissentwicklung zu begleiten, um präventiv wie kurativ regelrechte Entwicklungen zu sichern, sowie abwegige Entwicklungen rechtzeitig wieder ins Lot zu bringen, oder, wenn erforderlich mit chirurgischer Hilfe zu optimieren. Dabei ist wichtig zu beachten, dass sich das chronologische Alter (Lebensalter), das skelettale Alter (Knochenwachstum) und das dentale Alter (erste und zweite Dentition/Zahndurchbruch) nicht in direktem zeitlichen Vergleich stehen.
Jede der unabdingbar notwendigen kieferorthopädischen Dokumentationen (extra- und intraoralen Fotografien, ebenso intra- wie extraoralen Röntgenaufnahmen, Kiefermodelle, Scans) stehen in direkter Abhängigkeit zur Position wie Funktion der Kiefergelenke, denen als oberste Rangstufe der Okklusion Ihrer Zahnreihen ein zentraler Stellenwert zufällt.
Aus der Summe aller diagnostischen Erkenntnisse lassen sich die für Sie richtigen kieferorthopädischen BEHANDLUNGSAUFGABEN ableiten und mit geeigneten Hilfsmitteln lösen. Dafür steht eine Vielzahl von abnehmbare und/oder festsitzenden Geräten zur Verfügung, deren Einsatz von einer umfassenden Kenntnis über deren Wirkung und Nebenwirkung abhängt.
Alle aufgeführten Kriterien summieren sich in dem für Sie erstellten individualisierten kieferorthopädischen Behandlungsplan, der einleitende interdisziplinäre Maßnahmen einfordern kann, ebenso immer mittels entsprechend variierenden Retentionsmaßnahmen, ein kaufunktionelles und ästhetisches Optimum im Gebiss sichern hilft.
Mit der Prävention beginnt unsere kieferorthopädische Betreuung mittels Aufklärung über eine richtige Ernährungslenkung – Stillen und /oder Flasche , wobei hier Haltung, Milchfluss, Zeit zu beachten sind. Die gleiche Aufmerksamkeit gilt den sog. üblen Angewohnheiten (Habits), die zur Verformung von Zahnbögen führen, wodurch Bissfehler entstehen.
Für Habits (Fingerlutschen, Schnuller, Lippenbeißen, Zungenfehlhaltungen beim Schlucken und Sprechen, wie Lispeln, Parafunktionen, offene Lippenhaltung -insgesamt als orofaziale Dysfunktionen einzustufen), ebenso wie für alle Fehlfunktionen der das Zahnsystem umgebenden Muskulatur stehen kieferorthopädische Abgewöhnungshilfen zur Verfügung (z.B. sog. Mundvorhofplatten). Damit kann die regelrechte Entwicklung des Milch- und frühen Wechselgebisses unbehindert wieder in korrekte Bahnen zurückgeleitet werden.
Im in dieser Zeitspanne dominierenden Milchgebiss, ersten Dentition, beginnen im Gebiss Fehlstellungen aufzufallen, die bereits eine Beeinträchtigung der Funktion wie Ästhetik des Kauorgans, einschließlich des klinischen extraoralen Erscheinungsbildes erkennen lassen. Als Ursache (Ätiologie) stehen hier erworben und/oder ererbte Faktoren zur Diskussion.
Die Korrektur von Zahnfehlstellungen obliegt vor allem der zweiten Dentition, beginnend im jungen bleibenden Gebiss. Diese Zeit, dental charakterisiert mit dem Durchbruch der zweiten Molaren im unteren und oberen Zahnbogen, sowie dem oberen Eckzahn, wird von der pubertären Phase begleitet, die ein Längenwachstum des Körpers und somit auch des Unterkiefers mit sich bringt.
Diese Veränderung helfen beim Klasse II-Formenkreis (bezogen auf einen kleinen zurückliegenden Unterkiefer mit regelrecht oder sogar „prominent wirkendem“ Oberkiefer) beim harmonisierenden Okklusionsausgleich. Voraussetzung dafür ist jedoch ein für den zurückliegenden Unterkiefer (skelettal wie dento-alveolär) vorliegenden erbbedingt als günstig einzustufendes Wachstum (im Kiefergelenkbereich, Ramus, Kieferwinkel). Die Funktionskieferorthopädie unterstützt dental den morphologischen wie muskulär sichtbaren Ausgleich mit Begradigung des Gesichtsprofil und Mundschluss mittels abnehmbarer (Compliance abhängig) und/oder festsitzenden (Non-Compliance) Gerätekonstruktionen.
Bei schweren ererbten skelettalen Disharmonien (Laterognathien, Klasse II- und Klasse III-Dysgnathien, basal offenen Bissen) sind kieferorthopädische Interventionen in der pubertären Wachstumsphase nicht indiziert und bleiben operativen Korrekturen nach Abschluss auch des Restwachstums vorbehalten.
Stehen Ober- zu Unterkiefer, skelettal, in allen für das Schädelskelett charakteristischen Gesichtstypen (retrognath, orthognath, prognath) nach Hauptwachstumsende, eingeschlossen auch des Restwachstums in dreidimensionaler Harmonie zueinander, dann bleiben orthodontische Maßnahmen im bleibenden Gebiss angezeigt. Hier dominieren festsitzende Apparaturen, vestibulär (außen an den Zähnen – sichtbar,) oder lingual (innen an den Zähnen -unsichtbar) eingesetzt oder abnehmbare Aligner (nahezu unsichtbar).
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Kieferorthopädie
Dr. med. Dr. med. dent.
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